Zahnkrone in der Zahnzusatzversicherung – Kosten, Leistungen & Vorteile

Eine Zahnkrone ist eine gängige zahnmedizinische Lösung, um beschädigte oder stark abgenutzte Zähne zu schützen und wiederherzustellen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt jedoch nur einen festen Zuschuss, sodass hohe Eigenkosten für Patienten entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Kosten erheblich reduzieren oder sogar vollständig übernehmen.


1. Was ist eine Zahnkrone?

Eine Zahnkrone ist ein fester Zahnersatz, der über den natürlichen Zahn gesetzt wird, wenn dieser durch Karies, Abnutzung oder einen Unfall geschädigt wurde.

Arten von Zahnkronen

Metallkrone (Vollgusskrone): Besteht aus einer Metalllegierung (z. B. Gold, Edelstahl) – langlebig, aber nicht ästhetisch.
Verblendkrone: Metallkrone mit einer zahnfarbenen Keramikverblendung – optisch ansprechend, aber teurer.
Vollkeramik-Krone: Besteht komplett aus Keramik – natürlichste Ästhetik und biokompatibel.
Zirkonkrone: Besonders stabile und hochwertige Vollkeramik-Krone – langlebig und metallfrei.

Warum ist eine Zahnkrone wichtig?

✅ Schützt den beschädigten Zahn vor weiterem Verfall
✅ Stellt die natürliche Kaufunktion wieder her
✅ Verbessert das ästhetische Erscheinungsbild


2. Kosten einer Zahnkrone

Die ca. Preise für Zahnkronen variieren je nach Material und Zahnbereich:

Zahnkronen-Art Kosten (ohne Zusatzversicherung) GKV-Zuschuss (Regelversorgung) Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
Metallkrone (Vollgusskrone) 300 – 700 € ca. 180 – 250 € 120 – 450 €
Verblendkrone (Keramik-Metall) 500 – 900 € ca. 250 – 350 € 250 – 550 €
Vollkeramik-Krone 600 – 1.500 € ca. 250 – 400 € 350 – 1.100 €
Zirkonkrone 800 – 1.800 € ca. 250 – 400 € 550 – 1.400 €

💡 Ohne Zahnzusatzversicherung können Eigenkosten bis zu 1.800 € pro Krone anfallen!


3. Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Eine hochwertige Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif zwischen 50 – 100 % der Kosten für Zahnkronen.

Leistungsbeispiele:

Basis-Tarife (50 – 70 % Erstattung):
– Decken meist nur die Regelversorgung der GKV ab
– Keine Erstattung für ästhetische Vollkeramik-Kronen

Mittelklasse-Tarife (70 – 90 % Erstattung):
– Reduzieren den Eigenanteil erheblich
– Teilweise Übernahme von hochwertigen Keramikkronen

Premium-Tarife (90 – 100 % Erstattung):
– Übernehmen auch hochwertige Zirkon- oder Vollkeramikkronen
– Erstattung über die Regelversorgung hinaus

Beispielrechnung mit Zahnzusatzversicherung:

Zahnkronen-Art Kosten GKV-Zuschuss Eigenanteil ohne Zusatzversicherung Eigenanteil mit 90 % Erstattung
Metallkrone 500 € 250 € 250 € 25 €
Verblendkrone 800 € 300 € 500 € 50 €
Vollkeramik-Krone 1.200 € 350 € 850 € 85 €
Zirkonkrone 1.500 € 400 € 1.100 € 110 €

💡 Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich hohe Eigenkosten vermeiden!


4. Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen?

Die monatlichen ca. Beiträge hängen von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab:

Alter Basis-Tarif (50 – 70 % Erstattung) Mittelklasse-Tarif (70 – 90 % Erstattung) Premium-Tarif (90 – 100 % Erstattung)
20 – 30 Jahre 5 – 15 € 15 – 25 € 25 – 40 €
30 – 50 Jahre 10 – 20 € 20 – 35 € 35 – 60 €
50+ Jahre 20 – 40 € 40 – 60 € 60 – 100 €

👉 Je früher man eine Zahnzusatzversicherung abschließt, desto niedriger sind die Beiträge!


5. Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Hohe Erstattung für Zahnkronen: Mindestens 70 – 100 % für Zahnersatz
Übernahme hochwertiger Lösungen: Keramik- & Zirkonkronen
Keine Wartezeit: Einige Tarife erstatten ab Vertragsbeginn
Kombinierte Leistungen: Auch für Zahnvorsorge, Prothesen & Brücken sinnvoll


6. Fazit: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen?

Ja, eine Zahnzusatzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Kronen nötig sind oder hochwertige Materialien gewünscht werden.
Spart hohe Eigenkosten bei Zahnersatz & bietet Zugang zu ästhetischen Lösungen.
Schon ab 10 – 20 € pro Monat können mehrere tausend Euro an Zahnersatzkosten erstattet werden!

💡 Ohne Zahnzusatzversicherung: Bis zu 1.800 € Eigenanteil pro Krone
💡 Mit Zahnzusatzversicherung: Bis zu 100 % Erstattung möglich

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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.