Inlays in der Zahnzusatzversicherung – Kosten, Leistungen & Vorteile

Ein Inlay ist eine hochwertige Zahnfüllung, die aus Materialien wie Gold, Keramik oder Kunststoff gefertigt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Füllungen wird ein Inlay individuell im Dentallabor angefertigt und anschließend passgenau in den beschädigten Zahn eingesetzt.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur die Kosten für einfache Amalgam- oder Kunststofffüllungen, nicht jedoch für hochwertige Inlays. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Kosten deutlich senken oder sogar vollständig übernehmen.


1. Was ist ein Inlay?

Ein Inlay ist eine langlebige und ästhetische Alternative zu klassischen Zahnfüllungen. Es wird präzise an die Form des Zahns angepasst und ist besonders stabil.

Arten von Inlays

Gold-Inlay: Sehr langlebig (20+ Jahre), stabil, aber auffällige Optik
Keramik-Inlay: Zahnfarben, ästhetisch und biokompatibel, aber teurer
Kunststoff-Inlay (Composite-Inlay): Günstiger, aber weniger haltbar
Titan-Inlay: Selten, aber sehr stabil und biokompatibel

Vorteile von Inlays

✅ Höhere Haltbarkeit als normale Füllungen
✅ Perfekte Passform und bessere Ästhetik
✅ Bessere Verträglichkeit als Amalgam-Füllungen


2. Kosten eines Inlays

Die Kosten für ein Inlay hängen vom Material und der Zahnarztpraxis ab:

Inlay-Typ Kosten (ohne Zusatzversicherung) GKV-Zuschuss (einfache Füllung) Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
Gold-Inlay 350 – 800 € ca. 50 – 100 € 300 – 700 €
Keramik-Inlay 400 – 1.000 € ca. 50 – 100 € 350 – 900 €
Kunststoff-Inlay 250 – 600 € ca. 50 – 100 € 200 – 500 €

💡 Ohne Zahnzusatzversicherung können Eigenkosten bis zu 1.000 € pro Inlay anfallen!


3. Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif zwischen 50 – 100 % der Kosten für Inlays.

Leistungsbeispiele:

Basis-Tarife (50 – 70 % Erstattung):
– Übernehmen meist nur einfache Kunststoff-Inlays
– Gold- oder Keramik-Inlays oft nur anteilig gedeckt

Mittelklasse-Tarife (70 – 90 % Erstattung):
– Decken hochwertige Inlays mit hoher Kostenübernahme

Premium-Tarife (90 – 100 % Erstattung):
– Vollständige Übernahme auch für Keramik- & Gold-Inlays
– Teilweise auch Kostenübernahme für Vorbehandlungen

Beispielrechnung mit Zahnzusatzversicherung:

Inlay-Typ Kosten GKV-Zuschuss Eigenanteil ohne Zusatzversicherung Eigenanteil mit 90 % Erstattung
Gold-Inlay 700 € 100 € 600 € 60 €
Keramik-Inlay 900 € 100 € 800 € 80 €
Kunststoff-Inlay 500 € 100 € 400 € 40 €

💡 Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich hohe Eigenkosten vermeiden!


4. Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Inlays?

Die monatlichen ca. Beiträge hängen vom Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab:

Alter Basis-Tarif (50 – 70 % Erstattung) Mittelklasse-Tarif (70 – 90 % Erstattung) Premium-Tarif (90 – 100 % Erstattung)
20 – 30 Jahre 5 – 15 € 15 – 25 € 25 – 40 €
30 – 50 Jahre 10 – 20 € 20 – 35 € 35 – 60 €
50+ Jahre 20 – 40 € 40 – 60 € 60 – 100 €

👉 Je früher man eine Zahnzusatzversicherung abschließt, desto günstiger ist sie!


5. Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Hohe Erstattung für Inlays: Mindestens 70 – 100 % der Kosten übernehmen
Erstattung für hochwertige Materialien: Keramik & Gold sollten abgedeckt sein
Keine Wartezeit: Einige Tarife zahlen ab Vertragsbeginn
Kombinierte Leistungen: Auch für Zahnersatz, Implantate & Kronen sinnvoll


6. Fazit: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Inlays?

Ja, eine Zahnzusatzversicherung ist besonders sinnvoll für hochwertige Inlays.
Spart hohe Eigenkosten & bietet Zugang zu ästhetischen Lösungen.
Schon ab 10 – 20 € pro Monat können mehrere hundert Euro erstattet werden!

💡 Ohne Zahnzusatzversicherung: Bis zu 1.000 € Eigenanteil pro Inlay
💡 Mit Zahnzusatzversicherung: Bis zu 100 % Erstattung möglich

👉 Jetzt Zahnzusatzversicherung abschließen & Zahnarztkosten minimieren!

Nur noch ein Klick


 Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten aus Ihrer Stadt.


 


Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.