
Zahnbrücken in der Zahnzusatzversicherung – Kosten, Leistungen & Vorteile
Eine Zahnbrücke ist eine bewährte Methode, um fehlende Zähne zu ersetzen. Sie wird auf benachbarte Zähne oder Implantate befestigt und bietet eine langlebige, ästhetische und funktionelle Lösung.
Da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur eine Regelversorgung mit einem festen Zuschuss bietet, kann eine Zahnzusatzversicherung die Eigenkosten deutlich reduzieren oder sogar vollständig übernehmen.
1. Was ist eine Zahnbrücke?
Eine Zahnbrücke besteht aus mehreren zusammenhängenden Zahnkronen, die einen fehlenden Zahn überbrücken. Sie wird entweder auf natürliche Zähne oder Implantate gesetzt.
Arten von Zahnbrücken:
✔ Konventionelle Brücke: Wird auf zwei benachbarte Zähne als Pfeiler gesetzt.
✔ Implantatgetragene Brücke: Befestigung auf Implantaten, wenn keine gesunden Nachbarzähne vorhanden sind.
✔ Adhäsivbrücke: Minimalinvasive Lösung, die meist für Frontzähne genutzt wird.
✔ Teleskopbrücke: Herausnehmbare Lösung mit Metallkappen für mehr Stabilität.
Vorteile von Zahnbrücken:
✅ Ästhetische Lösung für Zahnlücken
✅ Schnelle Versorgung (meist 2 – 3 Termine)
✅ Kostengünstiger als Implantate
✅ Wiederherstellung von Kaufunktion & Aussprache
2. Kosten für eine Zahnbrücke
Die Kosten für eine Zahnbrücke hängen von Material, Art der Befestigung und Laborpreisen ab.
Brückenart | Kosten (ca.) |
---|---|
Metall-Keramik-Brücke | 700 – 1.500 € |
Vollkeramik-Brücke | 1.200 – 2.500 € |
Implantatgetragene Brücke | 2.500 – 4.500 € |
Adhäsivbrücke | 600 – 1.200 € |
💡 Je hochwertiger das Material, desto höher die Kosten!
3. Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt nur eine Regelversorgung mit einem Festzuschuss, der sich an einer einfachen Metall-Keramik-Brücke orientiert.
✔ Regelversorgung: Standardbrücke mit Metallverblendung → GKV-Zuschuss: 60 – 75 % der Regelversorgung
✔ Eigenanteil ohne Zusatzversicherung: Ca. 300 – 1.000 € je nach Brücke
❌ Hochwertige Brücken (z. B. Vollkeramik, Implantatbrücken) müssen selbst bezahlt werden
💡 Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt ein hoher Eigenanteil!
4. Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif 50 – 100 % der Brücken-Kosten, einschließlich:
✔ Brücken aus Metall-Keramik oder Vollkeramik
✔ Implantatgetragene Brücken
✔ Diagnostik & Voruntersuchungen
✔ Ästhetische Anpassungen
Leistungsübersicht je nach Tarif:
Tarifklasse | Erstattung für Brücken | Monatlicher Beitrag |
---|---|---|
Basis-Tarif | 50 – 70 % | 10 – 20 € |
Mittelklasse-Tarif | 70 – 90 % | 20 – 35 € |
Premium-Tarif | 90 – 100 % | 35 – 60 € |
💡 Mit einer Zahnzusatzversicherung kann der Eigenanteil fast komplett entfallen!
5. Beispielrechnung: Zahnbrücke mit & ohne Zahnzusatzversicherung
Kostenbestandteil | Ohne Zusatzversicherung | Mit 90 % Erstattung |
---|---|---|
Metall-Keramik-Brücke | 1.200 € | 120 € |
Vollkeramik-Brücke | 2.000 € | 200 € |
Diagnostik & Voruntersuchung | 200 € | 20 € |
Gesamtkosten | 1.400 – 2.200 € | 140 – 220 € |
👉 Ersparnis mit Zahnzusatzversicherung: bis zu 2.000 €!
6. Worauf sollte man beim Abschluss achten?
✅ Hohe Erstattung für Brücken: Mindestens 70 – 100 %
✅ Keine Wartezeit: Sofortige Leistung oder reduzierte Wartezeit
✅ Erstattung für hochwertige Materialien: Keramik & implantatgetragene Brücken
✅ Zusätzliche Leistungen: Knochenaufbau oder Parodontose-Behandlungen
7. Fazit: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Brücken?
✅ Ja, eine Zahnzusatzversicherung ist besonders sinnvoll für Brücken.
✅ Spart hohe Eigenkosten & ermöglicht bessere Materialien.
✅ Schon ab 20 – 40 € pro Monat lassen sich Brücken absichern.
💡 Ohne Zahnzusatzversicherung: Bis zu 2.500 € Eigenanteil für eine Brücke
💡 Mit Zahnzusatzversicherung: Bis zu 100 % Erstattung möglich
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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.