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Die Zahnzusatzversicherung ist eine Form der Krankenzusatzversicherung, bei der vertraglich vorgesehen sein kann, dass Kosten im Zusammenhang mit zahnmedizinischen Leistungen ganz oder teilweise ergänzt werden. Art, Umfang und Voraussetzungen der Leistungen sind tarifabhängig und im jeweiligen Vertrag geregelt.