Erstattungs-Modelle

Was sind Erstattungs-Modelle?

Erstattungs-Modelle legen fest, nach welcher Logik Kosten durch eine Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden. Sie definieren den Berechnungsweg der Erstattung und sind Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Maßgeblich ist stets die vertragliche Ausgestaltung des jeweiligen Tarifs.

Prozentuale Erstattungsmodelle

Bei prozentualen Erstattungsmodellen wird ein festgelegter Prozentsatz der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Die Berechnung bezieht sich auf die vertraglich definierte Bemessungsgrundlage und kann durch weitere tarifliche Regelungen ergänzt sein.

  • Prozentuale Beteiligung an Behandlungskosten
  • Abhängigkeit von der definierten Kostenbasis
  • Kombination mit weiteren Begrenzungen möglich

Erstattung

Feste Beträge und Höchstgrenzen

Einige Tarife sehen feste Erstattungsbeträge oder Höchstgrenzen vor. In diesen Fällen ist der maximal erstattungsfähige Betrag unabhängig von der tatsächlichen Rechnungshöhe begrenzt. Solche Modelle dienen der klaren Kostenkalkulation.

  • Feste Zuschüsse pro Leistung oder Zeitraum
  • Jährliche oder mehrjährige Höchstbeträge
  • Klare Begrenzung des Leistungsumfangs

Grenzen

Kombinierte Modelle und Staffelungen

Kombinierte Erstattungs-Modelle verbinden prozentuale Erstattungen mit festen Höchstbeträgen oder weiteren tariflichen Regelungen. Zusätzlich können Staffelungen vorgesehen sein, die den Erstattungsumfang über definierte Zeiträume begrenzen oder strukturieren.

  • Kombination aus Prozentsatz und Limit
  • Tariflich geregelte Staffelungen
  • Vertraglich definierte Berechnungslogik

Übernahme
Zahnersatz

FAQ – Häufige Fragen

Gibt es nur ein Erstattungs-Modell pro Tarif?

Ein Tarif kann ein einzelnes Modell oder eine Kombination mehrerer Erstattungs-Modelle vorsehen, abhängig von den Versicherungsbedingungen.

Welches Modell gilt für welche Leistung?

Das jeweils geltende Modell ist leistungsbezogen geregelt und ergibt sich aus den tariflichen Leistungsbeschreibungen.

Können sich Erstattungs-Modelle unterscheiden?

Ja, Erstattungs-Modelle können je nach Leistungsbereich oder Tarifstruktur unterschiedlich ausgestaltet sein.



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