Übernahme

Was bedeutet Kostenübernahme?

Unter Kostenübernahme wird die Beteiligung des Versicherers an erstattungsfähigen Behandlungskosten verstanden, sofern diese im Tarif vorgesehen sind. Die Übernahme erfolgt nicht automatisch, sondern auf Grundlage der vertraglichen Regelungen und nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Voraussetzungen für eine Übernahme

Damit eine Kostenübernahme erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen die medizinische Indikation, die Einhaltung der tariflichen Leistungsdefinitionen sowie eine formell korrekte Abrechnung.

  • Medizinische Notwendigkeit der Behandlung
  • Tariflich definierter Leistungsumfang
  • Ordnungsgemäße Rechnungsstellung

Erstattung

Ablauf der Kostenübernahme

Der Ablauf der Kostenübernahme beginnt in der Regel mit der Einreichung der Rechnung nach Abschluss der Behandlung. Der Versicherer prüft die Unterlagen und entscheidet anschließend über die Höhe der erstattungsfähigen Kosten entsprechend den Versicherungsbedingungen.

  • Einreichung der Behandlungsrechnung
  • Prüfung durch den Versicherer
  • Auszahlung des erstattungsfähigen Betrags

Implantat-Ablauf

Begrenzungen und Ausschlüsse

Die Kostenübernahme kann durch unterschiedliche Begrenzungen eingeschränkt sein. Dazu zählen Höchstbeträge, tarifliche Leistungsgrenzen oder vertraglich definierte Ausschlüsse. Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Jährliche oder mehrjährige Höchstbeträge
  • Leistungsbegrenzungen je Maßnahme
  • Vertraglich geregelte Ausschlüsse

Grenzen
Zahnersatz

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Kostenübernahme garantiert?

Eine Kostenübernahme ist nicht garantiert, sondern richtet sich nach den vertraglichen Versicherungsbedingungen und der Prüfung des Einzelfalls.

Wann sollte eine Rechnung eingereicht werden?

Die Rechnung sollte nach Abschluss der Behandlung und gemäß den tariflichen Vorgaben beim Versicherer eingereicht werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

In der Regel sind die Behandlungsrechnung und gegebenenfalls ergänzende Nachweise erforderlich, abhängig vom Leistungsbereich.



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