Implantat-Zuschuss

1. Was bedeutet Implantat-Zuschuss?

Der Implantat-Zuschuss beschreibt den Betrag, den eine Zahnzusatzversicherung für ein Implantat übernimmt. Dieser Zuschuss ergänzt die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse und unterstützt bei der Finanzierung prothetischer und chirurgischer Leistungen.

Weiterführender Verbundlink:

Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Informationen zu zusätzlichen Gesundheitsleistungen

2. Zuschussmodelle

Je nach Tarif werden Zuschüsse entweder als feste Beträge, prozentuale Leistungen oder innerhalb bestimmter Summenstaffeln gewährt. Die Modelle bestimmen, wie hoch der finanzielle Ausgleich pro Behandlung ausfällt.

3. Voraussetzungen & Anwendungsbereiche

Zuschüsse gelten für implantologische Leistungen wie Implantatkörper, Abutments, knöcherne Vorbehandlungen und die anschließende prothetische Versorgung. Die genauen Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif.

4. Höhe des Zuschusses

Die Zuschusshöhe variiert deutlich. Einige Tarife gewähren feste Zuschüsse pro Implantat, andere orientieren sich am Rechnungsbetrag oder definieren jährliche Gesamtbudgets. Auch Staffelungen und kombinierte Modelle kommen vor.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist ein typischer Implantat-Zuschuss?

Je nach Tarif reichen Zuschüsse von festen Beträgen bis zu prozentualen Anteilen an den Gesamtkosten.

Welche Leistungen werden vom Zuschuss erfasst?

Meist umfasst der Zuschuss Implantatkörper, prothetische Aufbauten und – je nach Tarif – auch ergänzende Vorbehandlungen.

Gilt der Zuschuss für jedes Implantat einzeln?

Viele Tarife gewähren Zuschüsse pro Implantat, können jedoch jährliche oder tarifbezogene Obergrenzen vorsehen.


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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025