Übernahme – Welche Kosten die Zahnzusatzversicherung erstattet
Die Übernahme beschreibt, welche Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung gedeckt sind. Je nach Tarif umfasst sie Zahnersatz, Implantate, Behandlungen oder prophylaktische Maßnahmen – jeweils in unterschiedlichem Umfang.
1. Was bedeutet Kostenübernahme?
Die Kostenübernahme beschreibt jene Leistungen, die eine Zahnzusatzversicherung ganz oder teilweise bezahlt. Dazu gehören Aufwendungen für Zahnersatz, Implantate, Füllungen oder prophylaktische Maßnahmen.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Informationen zu zusätzlichen Zahnleistungen
2. Übernahmebereiche
Je nach Tarif werden unterschiedliche Leistungsbereiche abgedeckt. Die wichtigsten Bausteine betreffen Zahnersatz, Implantate, Zahnbehandlungen und ergänzende Maßnahmen.
- Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese)
- Implantate & implantatgetragene Versorgungen
- Behandlungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen
- Professionelle Zahnreinigung (je nach Tarif)
3. Unterschiede zwischen den Tarifen
Die Übernahmehöhe variiert je nach Tarif erheblich. Während einige Tarife feste Prozentsätze vorgeben, nutzen andere feste Zuschüsse oder Summenstaffeln, die sich über die Zeit erhöhen können.
4. Grenzen und Voraussetzungen
Viele Tarife enthalten Obergrenzen wie Jahreshöchstbeträge, Staffelungen oder Einschränkungen für bestimmte Behandlungen. Auch medizinische Voraussetzungen können eine Rolle spielen.
5. FAQ – Häufige Fragen
Welche Leistungen werden typischerweise übernommen?
In der Regel umfasst die Übernahme Zahnersatz, Implantate und verschiedene zahnärztliche Behandlungen – abhängig vom Tarif.
Wie unterscheiden sich die Tarife?
Einige Tarife bieten prozentuale Erstattung, andere fixe Zuschüsse oder Summenstaffeln. Die Unterschiede betreffen Leistungshöhe und Gültigkeitsbereiche.
Was ist bei der Kostenübernahme zu beachten?
Grenzen wie Jahreshöchstbeträge oder besondere Bedingungen können die maximale Erstattung beeinflussen.