Erstattung – Leistungen der Zahnzusatzversicherung im Überblick
Die Erstattung zeigt, welche Leistungen von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden und in welchem Umfang dies geschieht. Je nach Tarif gelten unterschiedliche Modelle, Grenzen und Übernahmeregelungen.
1. Was bedeutet Erstattung?
Erstattung beschreibt den Anteil der Kosten, den die Zahnzusatzversicherung übernimmt. Je nach Tarif können feste Beträge, prozentuale Leistungen oder gestaffelte Erstattungsmodelle gelten.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Informationen zu Erstattungsmodellen im Gesundheitsbereich
2. Erstattungsmodelle
Die Erstattung erfolgt abhängig vom Tarif nach festen Prozentwerten oder über gestaffelte Modelle. Viele Anbieter kombinieren prozentuale Leistungen mit Jahreshöchstsätzen oder Summenstaffeln.
3. Kostenübernahme
Die Kostenübernahme umfasst alle Leistungen, die durch den Tarif gedeckt sind. Dazu gehören Zahnersatz, Implantate, Zahnbehandlungen und prophylaktische Maßnahmen – abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang.
4. Leistungsgrenzen
Viele Tarife enthalten Begrenzungen wie Jahreshöchstsätze, Staffelungen oder Beschränkungen für bestimmte Behandlungen. Diese Grenzen definieren den maximal erstattungsfähigen Betrag.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung?
Je nach Tarif werden zwischen ca. 60 und 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen.
Gibt es Grenzen bei der Erstattung?
Viele Tarife beinhalten Jahreshöchstsummen, Staffelungen oder Leistungsobergrenzen.
Welche Leistungen werden typischerweise ersetzt?
Zu den häufig erstatteten Leistungen gehören Zahnersatz, Implantate und zahnärztliche Behandlungen.